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Dompropst und Domdekan

Der Dompropst gehört wie der Domdekan zu den zwei Dignitäten – vom lateinischen Wort für Würde – in den Reihen der zehn Mitglieder des Würzburger Domkapitels. Der Dompropst steht an der Spitze des Domkapitels. Er ist Vorsitzender des Domkapitels, leitet die Kapitelsitzungen und vertritt es nach außen und innen. Der Dompropst wird vom Bischof nach Anhörung des Kapitels ernannt. Er hat den Vorrang im Domkapitel und vertritt den Bischof bei Gottesdiensten im Dom. Dompropst in Würzburg ist Weihbischof Ulrich Boom.

Die Aufgaben des Domdekans als zweitem Dignitär umfassen unter anderem die disziplinäre Aufsicht in Angelegenheiten des Domkapitels und die Verantwortung für Liturgie und Musik im Dom. Bei Abwesenheit des Dompropstes vertritt er diesen als Vorsitzenden des Domkapitels. Er wird vom Kapitel gewählt und durch den Bischof bestätigt. Sein Stellvertreter ist der jeweils dienstälteste Domkapitular. Dr. Jürgen Vorndran übt derzeit das Amt des Würzburger Domdekans aus.